Flurbereinigung Binnen – Bekanntmachung

Beschluss und zugleich
Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Hiermit wird die
„Flurbereinigung Binnen“
gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008
(BGBl. I S. 2794), angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemeinde Binnen, Samtgemeinde Weser-Aue.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rd. 1.163 ha.
Die Flurstücke, die der Flurbereinigung unterliegen, sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter
Bestand aufgeführt. Das Verzeichnis der Verfahrensflurstücke alter Bestand ist Bestandteil dieses
Beschlusses. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Gebietskarte nachrichtlich dargestellt.
Der vollständige Beschluss mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Gebietskarte und einem Auszug aus dem FlurbG (§§ 34, 85 und 154) sowie die Ladung zur Wahl des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft können von den Beteiligten bei der
Samtgemeinde Weser-Aue, Rathausstraße 14, 31608 Marklohe
und beim
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen,
Galtener Straße 16, 27232 Sulingen
während der jeweils üblichen Sprechzeiten sowie nach Terminvereinbarung zwei Wochen lang nach
der Bekanntmachung eingesehen werden.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung LeineWeser unter:
www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachunqen
eingesehen werden.
Die Eigentümer der zum Verfahren gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft, die mit dem Flurbereinigungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts entsteht. Die Teilnehmergemeinschaft führt die Bezeichnung
„Teilnehmergemeinschaft Binnen“
und hat ihren Sitz in Binnen.

2709 Beschluss Begründung scan 2709 Beschluss entscheidender Teil scan 2709 Gebietskarte Stand 12.10.22 20221014 Flurstücke im Verfahren AB Auszug FlurbG §§ 34-85-154

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